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Was sind individuelle
Gesundheitsleistungen ?
- Zitat Altbundespräsident Roman Herzog am 100. Deutscher
Ärztetag von 1997
"Eine Krankenversicherung ist für das medizinisch Notwendige
da, nicht für das sozial Wünschenswerte.
Auch ein solidarisch organisiertes Gesundheitssystem darf
den Einzelnen nicht aus seiner Mitverantwortung entlassen."
- Gesetzeslage: §12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot)
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer
(Ärzte) nicht erwirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
- Was bedeutet das für Sie ?
Unser
Gesundheitssystem befindet sich im Umbruch. Wir müssen gemeinsam
lernen und akzeptieren, dass nur medizinisch notwendige Leistungen
zu Lasten der Solidargemeinschaft erbracht und erwartet werden
können. Eine notwendige Untersuchung und Behandlung wird für Sie
jederzeit ohne Zuzahlung ausreichend sichergestellt werden. Es ist
aber denkbar, dass Sie sich von uns Leistungen wünschen, die über
das unbedingt Notwendige hinausgehen und eine Optimierung der
medizinischen Versorgung anstreben. Wir nennen sie "individuelle
Gesundheitsleistungen". Die ärztliche Genossenschaft gynomed
koordiniert und überwacht die Qualität dieser Leistungen. Die
individuelle Gesundheitsleistungen werden in den unserer
Genossenschaft angeschlossenen Praxen und in ausgewählten
Zentren erbracht. Eine Erstattung der Kosten durch die
Krankenkassen ist leider nicht möglich. Dafür haben Sie die
Möglichkeit, neben der notwendigen, ausreichenden Kassenleistung
die zusätzliche optimale individuelle Gesundheitsleistung zu
wählen.
- Flyer
Individuelle Gesundheitsleistungen:
- IGel Spezial
ThinPrep-HPV
NT Ersttrimesterscreening
Ovarialcarcinomscreening
- Alle beteiligten Praxen bieten Ihnen modernste Empfängnisverhütungs-Systeme
wie die Einlage von Kupfer – oder Hormonspiralen (Mirena
®), die Applikation des Verhütungsstäbchens (Implanon
®) oder die Anwendung der Drei-Monats-Spritze (Depo-Clinovir ®).
- Selbstverständlich ist jede medizinische Leistung, die
über das Maß des Notwendigen hinausgeht, bei unseren
Mitgliedern beziehbar. Die
Liquidation der ärztlichen Leistungen erfolgt auf der Basis der
zur Zeit gültigen Gebührenordung für Ärzte (GOÄ), die 1996 vom
Bundestag beschlossen wurde.
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